Einladung Mitgliederversammlung / Satzungsänderungen

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Samstag, den 23.4.2016 um 15.00 Uhr

im Sportzentrum Leinfelden, Randweg 10

auf der Tribüne in der Sporthalle.

Tagesordnung:

1.Begrüßung

2. Ehrung der Verstorbenen

3. Berichte,

3.1 Vorstand

– Jahresbericht, Finanzen, Mitgliederentwicklung

– Kooperation Schule und Verein, Integration Flüchtlinge in den Vereinssport,

– Erweiterung der Sportstätten am Sportzentrum Leinfelden,

3.2 Kassenprüfer

3.3 Abteilungen

3.4 Ältestenrat

4. Aussprache über Berichte und Entlastung Vorstand

5. Bestellung der Wahlleiter und Beisitzer

6. Wahlen

7. Anträge – Satzungsänderungen ( die Satzungsänderungen finden Sie unten)

8. Ehrungen

9. Verschiedenes

Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns freuen.

TOP 6 Mitgliederversammlung – Satzungsänderungen

Empfehlung des Finanzamts Stuttgart aus dem November 2015:

Paragraph 2.3:                                                                                                                                                                                               Bisher:           Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein bezahlt keine Gewinnanteile oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen.

Neu: Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Empfehlung des Finanzamts Stuttgart aus dem November 2015:

Paragraph 2.6:                                                                                                                                                                                                           bisher: Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des §3 Nr.26a EStG beschließen.

Neu – Ergänzung: Ein Beschluss über die Vergabe von Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder des Vorstands muss durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

 

Paragraph 3.4: Vorschlag durch Vorstand (Änderung in Fett)

Die Abteilungsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Abteilungsleiter und, sofern sie eine besondere Vereinskasse führt, den Kassenwart. Abteilungsleiter und Kassenwart müssen verschiedene Personen sein. Sie kann darüber hinaus weitere Ämter schaffen und mit Kandidaten ihrer Wahl besetzen. Die Abteilungsversammlung wählt für je 50 angefangene, der Abteilung zuzurechnende Mitglieder einen Delegierten. Die Zahl der Abteilungsangehörigen wird aus der Mitgliederliste des Vereins zum Jahreswechsel vor der Wahl ermittelt.