Anträge an die Mitgliederversammlung durch den erweiterten Vorstand

Satzungsänderungen

  • §2.5 (neu):
    „Der Verein gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionstragende sowie aller sonstigen Mitarbeitenden orientieren: Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeitende bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeitende pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch. Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich entschieden gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von Extremismus. Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung aller Geschlechter.“

    Daraus folgt: Der bisherige §1.5 („Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.“) wird in §2.5 („Der Verein ist parteipolitisch neutral, konfessionell ungebunden und verfolgt keine rassistischen und klassentrennenden Bestrebungen.“) integriert. Und weiter: §1.6 wird im Wortlaut unverändert neu §1.5.
  • §5.2 (neu):
    „Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitglieds- und Abteilungsbeiträgen befreit. Der geschäftsführende Vorstand ist darüber hinaus berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen (teilweise oder völlige Beitragsfreistellung ) zu gewähren.“

    Anmerkung: Der Antrag ist also „Asylanten sind im ersten Jahr beitragsfrei, auf Antrag und Nachweis.“ zu streichen. Diese Streichung erfolgte bereits in der Beitragsordnung, der gleiche Wortlaut in der Satzung wurde in dem Zusammenhang aber leider übersehen.

Ehrenamtspauschale (basierend auf §2.4 der Satzung)

„Der erweiterte Vorstand beantragt, den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands die Ehrenamtspauschale bis zur jeweils gültigen Maximalhöhe zuzuerkennen.“.