Alarmstufe II ausgerufen –> Einschränkungen

Ab 4.12. gilt deshalb landesweit … beim Vereinssport in geschlossenen Räumen 2G+ (vollständig geimpft oder genesen + beaufsichtigt antigen getestet), im Freien 2G …

Ausgenommen sind

* Personen mit Booster-Impfung (keine Testung notwendig), 

* Arbeitgeber, Beschäftigte und Selbstständige (–> 3G)

* sowie generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein beaufsichtiger Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schüler*innen erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.".

Übersicht: Regelungen für den Freizeit- und Amateursport (Kultusministerium)

Personen mit Symptomen, bei denen eine Infektion nicht ausgeschlossen werden kann, bleiben bitte generell fern!