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Es gilt deshalb landesweit … beim Vereinssport sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien 2G (vollständig geimpft oder genesen)! … Ausgenommen sind generell Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schüler*innen erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang (nicht während den Ferien!).".
Regelungen für den Freizeit- und Amateursport (Kultusministerium)